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   OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - I-20 U 37/11   

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https://dejure.org/2011,58517
OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - I-20 U 37/11 (https://dejure.org/2011,58517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.11.2011 - I-20 U 37/11 (https://dejure.org/2011,58517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. November 2011 - I-20 U 37/11 (https://dejure.org/2011,58517)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Im Rahmen von § 91a ZPO sind naheliegende hypothetische Entwicklungen zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2010, 1037 Tz. 13 - Unzuständigkeitsrüge).

    Dieses voraussehbare Verhalten ist deshalb als Teil des Sachverhalts im Zeitpunkt der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2010, 1037 Tz. 14 - Unzuständigkeitsrüge).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Ein unmittelbarer Rückgriff auf die Grundsätze, die für die Auslegung eines in gleicher Weise formulierten Unterlassungstitels gelten, kommt nicht in Betracht, weil einem Unterlassungsvertrag der Charakter eines vollstreckbaren Titels fehlt (BGH, GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

    Die Parteien sind bei der inhaltlichen Ausgestaltung eines Unterlassungsvertrages frei, seine Auslegung richtet sich deshalb nach den allgemeinen für die Vertragsauslegung geltenden Grundsätzen (BGH, GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

  • LG Düsseldorf, 07.06.2013 - 34 O 112/10

    Unterlassungsanspruch des Markeninhabers von Parfüms bei Verkauf und Angebot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.01.2011, Az.: 34 O 112/10, aufzuheben und die Klage abzuweisen;.

    hilfsweise, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12.01.2011, Az.: 34 O 112/10, aufzuheben und die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien, §§ 133, 157 BGB, bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, GRUR 2006, 878 Tz. 18 - Vertragsstrafevereinbarung).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Soweit sich die Klägerin hinsichtlich der Einordnung der übrigen Markenparfüms unter die Luxusparfüms auf die Entscheidung "Markenparfümverkäufe" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2006, 421) stützt, steht dem allein schon der Zeitablauf entgegen.
  • BGH, 03.11.2005 - I ZR 29/03

    Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Die geltend gemachten Unterlassungsansprüche können zusammen mit dem Markenrecht abgetreten werden (BGH, GRUR 2006, 329 Tz. 21 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Zwar können sich Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Verstoß gegen mehrere verantwortliche Unterlassungsschuldner getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine streitgenössische Inanspruchnahme auf der Passivseite mit keinerlei Nachteilen verbunden wäre (GRUR 2006, 243 - MEGA SALE).
  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Es stellt einen schweren Verfahrensfehler i.S. des § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO dar, wenn das erstinstanzliche Gericht den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, dass es den Kern ihres Vorbringens verkennt und daher eine entscheidungserhebliche Frage verfehlt (BGH, NJW 2001, 1500).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2011 - 20 U 37/11
    Der Übergang erfordert hier nur, dass auch in der Person des Klägers noch die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorliegen (BGH, GRUR 1999, 1100 - Generika-Werbung; Köhler/ Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 8 Rn. 3.24).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 19 U 20/15
    In der fehlerhaften Behandlung des Parteivorbringens, hier der unzutreffenden Zuordnung streitiger Tatsachen als unstreitig, liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S.v. § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, 20 U 37/11, zitiert nach juris; Zöller-Heßler, a.a.O., § 538 Rn. 17).

    Der Verwertung der Zeugenaussagen aus dem Ermittlungsverfahren unter Übergehung des angetretenen Zeugenbeweises stand mithin der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme entgegen (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, 20 U 37/11, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 07.06.2013 - 34 O 112/10

    Unterlassungsanspruch des Markeninhabers von Parfüms bei Verkauf und Angebot

    Das Urteil des Landgerichts ist mit Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.11.2011 (I - 20 U 37/11) aufgehoben und das Verfahren an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverwiesen worden.

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.11.2011 (I - 20 U 37/11) die Erklärung der Markeninhaber zur Lizenzgewährung an die Klägerin nicht als Beweismittel anerkannt hat, steht jedenfalls aufgrund der von der hiesigen Kammer durchgeführten Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Klägerin hinsichtlich der Geltendmachung der Rechte aus den Marken "E", "T", "O", "L", "D" und "X" aktivlegitimiert ist.

    Denn die Klägerin hat nicht weiter zu der Vereinbarung über die Abmahnkosten vorgetragen hat, obwohl das Oberlandesgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 08.11.2011 (I - 20 U 37/11, Seite 7) ausdrücklich die Auffassung vertreten hat, die Vereinbarung der Abrechnung der Vergütung der Abmahnung mit einer Mittelgebühr auf der Basis eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro sei ausreichend mit Nichtwissen bestritten.

  • KG, 28.08.2012 - 5 U 48/06
    Die diesbezügliche (erneute) zweitinstanzliche Klageänderung (gegen den Widerspruch der Beklagten) ist nach dem Dafürhalten des Senats gemäß § 533 ZPO unzulässig (siehe auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.10.2011, 2 U 84/10, juris-Rdn. 26 ff.), und zwar mit Blick auf zahlreiche insoweit in diesem Rechtsstreit erstmals zum Tragen kommende markenrechtliche Fragen, so etwa (und nicht zuletzt) die (zwischen den Parteien auf tatsächlicher wie rechtlicher Ebene umstrittene) Frage der klägerischen markenrechtlichen Aktivlegitimation (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2011, 20 U 37/11, juris-Rdn. 20 ff.), sodass hier auch nicht etwa Gesichtspunkte der Prozesswirtschaftlichkeit eine andere Sichtweise geböten.
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